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OLG Celle, 19.08.1998 - 3 ARs 3/98 (Ausl) |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EuAlÜbk Art. 11, 14 Abs. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Celle, 25.03.1998 - 3 ARs 3/98
- OLG Celle, 19.08.1998 - 3 ARs 3/98 (Ausl)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1999, 29
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 14.01.2003 - 4 Ausl (A) 308/02
Metin Kaplan
Ausgehend von dieser Überlegung wird der Senat Inhalt und Tragweite des bei der Abschaffung der Todesstrafe verbliebenen Vorbehalts für Kriegszeiten oder unmittelbar drohende Kriegsgefahr zu prüfen und gegebenenfalls auf eine konkrete Zusicherung des türkischen Staates zur Einhaltung der rechtlichen Spezialitätsbindung (Art. 14 Abs. 3, 11 EuAlÜbk) hinzuwirken haben (vgl. hierzu OLG Stuttgart Justiz 01, 198f. = NStZ 01, 447; OLG Celle NStZ-RR 99, 29, 30). - OLG Stuttgart, 19.01.2001 - 3 Ausl 96/00
Identität des Verfolgten; Drohen der Todesstrafe; Wesentliche Verschlechterung
Auch geht der Senat davon aus, dass die derzeitige Praxis der türkischen Großnationalversammlung, die Vollstreckung der Todesstrafe nicht zu genehmigen, für sich nicht genügt, um die Gefahr der Bestrafung mit dem Tode zu beseitigen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 19.8.1998 - 3 ARs 3/98 [Ausl.]), und dass das im Vorbehalt der Republik Türkei zu Art. 11 EuAlÜbk niedergelegte Verfahren zur Umwandlung von Todesstrafen in lebenslange Freiheitsstrafen für sich gleichfalls nicht als ausreichend erachtet werden kann (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1994, 1485;… Schomburg/Lagodny, IRG, 3. Aufl. 1998, Art. 11 EuAlÜbk Rdn. 5a).